Kassenartenübergreifender Punktwert für ambulante Operationen ab dem 01.01.2010
Bezug: Rundschreiben Nr. 407/2009 vom 23.12.2009und Rundschreiben Nr. 018/2010 vom 14.01.2010
Im 27. Koordinierungsgespräch der LKHG Thüringen e.V. mit den Landesverbänden der Krankenkassen am 29.01.2010 konnte abschließend eine Abstimmung über die Höhe des Punktwertes zum ambulanten Operieren ab 1.1.2010 getroffen werden.
Der kassenartenübergreifende, einheitliche Punktwert zum ambulanten Operieren gem. § 115b SGB V beträgt vom 1.1.2010 bis 31.12.2010
3,5048 Cent .
Alle bisher bekannten Abrechnungsbestimmungen bleiben unverändert, speziell auch die Überliegerregelung. Es bleibt bei der Verfahrensweise, dass für die gesam-te Abrechnung auf den Punktwert, welcher zum Zeitpunkt der Aufnahme des Patien-ten (1. präoperativer Tag) gültig war, abzustellen ist.
Gem. § 116b Abs. 5 Satz 8 SGB V gilt dieser Punktwert entsprechend.
Wir bitten um Beachtung.