Wie bereits in mehreren Rundschreiben berichtet, wird zum 01.01.2009 ein univer-selles Neugeborenen-Hörscreening auf Basis eines Richtlinien-Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingeführt.
Bezug: Rundschreiben 149/ 2009 vom 03.07.2009
Da die von der Geschäftsstelle des G-BA als "formale Anpassungen" ausgewiesenen Änderungen auch Inhalte der bestehenden QS-Verfahren tangieren, vertrat die DKG - zunächst unterstützt von der Rechtsabteilung des G-BA - die Meinung, dass mit dem Änderungsbeschluss vom 12.11.2009 die Rechtssicherheit der QS-Verfahren gegeben sei und daher zur Aufrechterhaltung der Verfahrenssicherheit vorerst keine weiteren Än-derungen notwendig würden. Diese könnten nach Beschluss des vom AQUA-Institut vorgelegten Methodenpapiers zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Mit Stand vom 25.09.2009 stellen wir Ihnen den derzeit aktuellen Stand der Anlagen zur Datenübermittlungsvereinbarung zur Verfügung.